Schmutzfänger sind vorgeschrieben, wenn der Abstand zwischen der Oberkante des Reifens und dem Kotflügel mehr als 15 cm beträgt.
Aufgrund der EU-Verordnung 109/2011 besteht eine Schmutzfänger Pflicht für Wohnwagen, die u. a. vorschreibt, dass hinter den Reifen des Wohnwagens Schmutzfänger vorhanden sein müssen.
Nach unseren Informationen sind hierbei alle Wohnwagen mit einer Erstzulassung nach dem 1. November 2014 betroffen.