Die Stoßverschraubungen basieren überwiegend in Abmessung und Ausführung auf den DIN Normen 74313 bis 74319. Die Steckverschraubungen entsprechen überwiegend der DIN 2353.
Stoßverschraubungen sind bis zu einem Betriebsdruck von 10 bar, Steckverschraubungen bis zu 100 bar zugelassen. Für Stahl- und Kunststoffrohr sind Rohrverschraubungen aus Stahl zu verwenden. Die Funktion der Schneidringe ist bei Stoß- und Steckverschraubungen gleich.
Beim Anziehen der Überwurfmutter gleitet die Schneidkante des harten Schneidringes am Innenkonus des Schraubstutzens entlang, verjüngt sich und dringt unter Aufwurf eines sichtbaren Bundes in die Außenhaut des Rohres ein. Die Abdichtung des Rohres erfolgt durch das feste Anliegen des Schneidringes am Innenkonus. Der bei Stoßverschraubungen zusätzliche Druckring wird durch einen Dichtring abgedichtet. Vor dem Montieren der Verschraubung sind das Gewinde und der Stutzen auf Beschädigung zu prüfen.